MEHR FORTBILDUNG

Wir bilden dich auch nach dem erfolgreichen Bestehen der Jägerprüfung vielseitig aus.
Du hast bereits einen Jagdschein, aber dir fehlt der Lehrgang zur Befähigung zur Entnahme von Trichinenproben im Sinne von § 6 (2) Tier-LMÜV?

Bei uns kannst du den Lehrgang einfach nachholen.

Mit der Absolvierung dieses Lehrgangs kannst Du dich bei Deiner zuständigen Veterinärbehörde beauftragen lassen, Trichinenproben entnehmen zu dürfen. Der Lehrgang ist Voraussetzung für die behördliche Beauftragung. Erst mit dieser Beauftragung bist Du befugt, Trichinenproben zu entnehmen. 
 
Der Lehrgang wird von der Veterinärbehörde des Landratsamtes Biberach durchgeführt. 
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